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   VG Aachen, 03.05.2004 - 4 K 754/03   

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VG Aachen, 03.05.2004 - 4 K 754/03 (https://dejure.org/2004,27415)
VG Aachen, Entscheidung vom 03.05.2004 - 4 K 754/03 (https://dejure.org/2004,27415)
VG Aachen, Entscheidung vom 03. Mai 2004 - 4 K 754/03 (https://dejure.org/2004,27415)
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  • BVerwG, 26.06.1987 - 8 C 21.86

    Anfechtungsklage - Rechnung - Widerspruchsbescheid - Verwaltungsakt -

    Auszug aus VG Aachen, 03.05.2004 - 4 K 754/03
    Insoweit kann offen bleiben, ob der Beklagte mit dem Erlass des Widerspruchsbescheides vom 23. Juli 2003 das Schreiben vom 12. März 2003 zu einem Verwaltungsakt gemacht hat, vgl. BVerwG, Urteil vom 26. Juni 1987 - 8 C 21/86 - BVerwGE 78, 3, und die Klägerin somit das Vorverfahren zum maßgeblichen Zeitpunkt der mündlichen Verhandlung erfolglos durchgeführt hat, oder ob wegen der Adressierung des Widerspruchsbescheides der von der Klägerin eingelegte Widerspruch noch nicht beschieden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1994 - 22 A 2478/93

    Rechtsgrundlage für Maßnahmen zur Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebs von

    Auszug aus VG Aachen, 03.05.2004 - 4 K 754/03
    Hierzu war der Beklagte auch befugt, vgl. OVG NRW, Urteil vom 28. November 1994 - 22 A 2478/93 - NWVBl 1995, 313; Pietzcker, in Schoch/Schmidt- Aßmann/Pietzner, VwGO, § 42 Absatz 1, Rz. 55; Erichsen, Kommunalrecht, 2. Auflage, Siegburg 1997, Seite 250.
  • BVerwG, 30.12.1997 - 8 B 240.97

    Begründetheit der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verfahrensmangel - Fehlerhafte

    Auszug aus VG Aachen, 03.05.2004 - 4 K 754/03
    Für die Feststellung, wer Kläger eines gerichtlichen Verfahrens ist, muss von der prozesseinleitenden Klageschrift ausgegangen werden, bei deren Auslegung auch der Klageschrift beigefügte Schriftstücke einzubeziehen sind, vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Dezember 1997 - 8 B 240/97 - Buchholz 310 § 82 VwGO Nr. 18 und Urteil vom 27. April 1990 - 8 C 70/88 - NJW 1991, 508.
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